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Abgasuntersuchung an Fahrzeugen mit EOBD Seit 1996 wird in der EU ein Programm zur Luftreinhaltung (AUTO OIL Programm) diskutiert. Diese EU-Richtlinie wurde im Juni '98 vom Europäischen Parlament verabschiedet und hat zwei Schwerpunkte: • Verbesserung der Treibstoffqualität • Verbesserung der Emission von Kraftfahrzeugen Wesentliches Merkmal dieser Emissionsverbesserung ist die sog. ON-BORD-DIAGNOSE (E-OBD, OBD oder EOBD für Euro-OBD). Diese Technik muss ab dem Jahr 2000 in alle neu produzierten Fahrzeuge eingebaut werden. OBD bedeutet, dass alle abgasrelevanten Bauteile permanent überwacht werden müssen. Fehlfunktion oder Überschreiten von Grenzwerten ist über eine Fehlfunktionslampe (MIL) dem Fahrer anzuzeigen. Zusammen mit dieser Technik werden die Fehlercodes, die diese Bauteile betreffen, markenunabhängig definiert und vereinheitlicht. Ebenso der 16-polige Diagnosestecker (J 1962). Hat OBD/E-OBD Auswirkungen auf die Abgasuntersuchung? Der aktuelle Entwurf (IV) vom Juni '99 als Ergänzung zum „Leitfaden der Bedienerführung von AU-Messgeräten" sieht derzeit vor: • Wegfall der Regelkreisprüfung • Wegfall der Emissionsmessung bei Leerlauf Stattdessen ist vorgesehen: • Auslesen Fehlerspeicher • Auslesen der aktuellen, abgasrelevanten Systemdaten • Emissionsmessung wie bisher bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (CO, Lambda) Die Informationen aus dem Steuergerät sollen dabei auf dem Prüfscheinausdruck dokumentiert werden. Dies bedeutet, dass der E-OBD-Adapter mit dem Abgastester verbunden bzw. integriert sein muss. Die Abgasuntersuchung an Fahrzeugen mit EOBD/E-OBD wird daher einfacher und somit auch kostengünstiger. [Quelle] HVE 2756/0999,Grundig AG |
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