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Wartung und Eichung von AU-Messgeräten
Durch den hoheitlichen Charakter der Abgasuntersuchung ist eine regelmäßige Wartung und Eichung von AU-Testern Pflicht. Zu wissen, was der Gesetzgeber fordert, kann eine Menge Ärger sparen.
Wer in seinem Betrieb Abgasuntersuchungen durchführt, unterliegt einer ganzen Reihe von Vorschriften. So müssen die Messgeräte halbjährlich gewartet werden. Außerdem müssen die Geräte gültig geeicht sein. Während die Wartung vom Hersteller, einem Wartungsdienst oder von fachkundigem Personal des Gerätebesitzers vorgenommen werden kann, darf eine Eichung in der Regel nur von einem der offiziellen Eichämter durchgeführt werden.
Obwohl die meisten AU-Prüfgeräte durch eigene Mitarbeiter gewartet werden können, empfiehlt es sich, im Vorfeld zu prüfen, ob die Kosten für das zu verwendende Prüfgas in Relation zu den Wartungskosten eines externen Wartungsdienstes stehen. Die Wartung umfasst bei den meisten Herstellern folgende Arbeiten:
- Reinigung der Filtereinheiten
- Säubern des Wasserabscheiders
- Prüfung der Sauerstoffzelle
- Dichtigkeitsprüfung des Systems
- Kalibrierung des Dieseltesters
- Säuberung des Meßkopfes
- Justierung durch Graufilter
Über die Wartungsarbeiten ist Buch zu führen, der Nachweis muss fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Der Zeitpunkt der letzten Wartung ist auf dem Gerät festzuhalten. Muss zur Wartung ein Gerät grundsätzlich geöffnet werden und werden dabei Eichsiegel beschädigt, sollte ein anerkannter Instandsetzungsbetrieb beauftragt werden. Nur dann kann das Gerät bis zur nächsten Eichung weiterbetrieben werden. Allerdings ist die Neueichung umgehend zu beantragen. Wird bei einer Wartung fehlerhaftes Funktionieren des Gerätes festgestellt, ist seine Instandsetzung zwingend. Erfolgt eine Reparatur nach Ablauf der Eichfrist, so darf der Instandsetzer keine fristverlängernden Zeichen anbringen. Das Gerät darf erst nach der Eichung wieder benutzt werden.
Bei der Eichung eines Messgerätes werden Beschaffenheits- und messtechnische Prüfungen sowie die Stempelung vorgenommen. Bei der Beschaffenheitsprüfung erfolgt eine Sichtprüfung des Gerätes. Dabei werden die Sauberkeit der Filter und des Wasserabscheiders kontrolliert. Die Gebrauchsanweisung muss beim Gerät liegen und die Wartungsnachweise werden überprüft. Bei der messtechnischen Prüfung unterscheidet man zwischen 4-Gas-Tester und Diesel-Tester. Erfüllt das Messgerät die eichrechtlichen Vorschriften, wird es mit einem Hauptstempel als geeicht gekennzeichnet. Das Gerät wird mit zusätzlichen Siegeln gegen Öffnen gesichert. Die Gebühren für die Eichung sind seit Mitte 1996 bundeseinheitlich festgelegt. Für die Nacheichung gelten gleiche Gebühren.
| 4-Gas-Tester |
Dieseltester |
- Softwareversion*
- Dichtheit des Gassystems*
- HC-Rückstandstest*
- Prüfung der mit Luft angezeigten Werte*
- Anzeigegenauigkeitstest mit zwei Prüfgaskonzentrationen*
- Druckerprüfung
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- Softwareversion*
- Nullpunktjustierung
- Genauigkeitsprüfung mit Transmissionsfiltern*
- Prüfung der Fehlermeldungseinrichtung*
- Druckerprüfung
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| Die mit * gekennzeichneten Prüfungen dürfen nicht beanstandet werden. Anderenfalls bedarf das Gerät vor der erneuten Benutzung einer Nacheichung |
Quellennachweis: Auto-Service-Praxis, Seite 33, Heft 8/97
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